Ja zur Pistenverlängerung: Für mehr Sicherheit, Pünktlichkeit und Nachtruhe
Am 3. März 2024 wird die Zürcher Bevölkerung über die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 am Flughafen Zürich abstimmen. Die FDP Fraktion hatte die Vorlage für Verlängerung der beiden Pisten während der Beratungen in der KEVU eng begleitet und sich Ende August 2023 wie die Mehrheit des Kantonsrats für eine Zustimmung ausgesprochen. Hintergrund der Pistenverlängerung ist eine Sicherheitsüberprüfung des Bundes 2012. In der Zwischenzeit hat die Flughafen Zürich AG mehrere Massnahmen umgesetzt, doch die Problemstellung mit sich kreuzenden Pisten und Flugrouten, und der häufige Wechsel zwischen Betriebskonzepten kann am eff ektivsten mit Verlängerungen der Pisten 28 und 32 angegangen werden.
Dank der Verlängerungen kann die Sicherheitsmarge erhöht werden, indem auf der Piste 28 Richtung Rümlang mehr Bremsweg geschaffen wird. Zudem kommt es durch die Verlängerung der Piste 32 Richtung Bülach zu kürzeren Rollwegen und weniger Pistenkreuzungen. Die Pistenverlängerungen führen auch zu einer Stabilisierung des Flugbetriebs auf einem seit den 1970er-Jahren unveränderten Pistensystem. Mit der Verlängerung werden die Pisten mehrheitlich für alle Flugzeugtypen einsetzbar. Längere Pisten ermöglichen ein effizienteres Umsetzen der verschiedenen Flugbetriebssysteme, die darauf abzielen, die Flugemissionen flächenmässig zu verteilen.
Neben diesem betriebstechnischen Korsett sind vor allem die Wetter- und Windverhältnisse am Flughafen Zürich aufwendig. Sie forcieren die Betriebsverantwortlichen zu Flugbetriebsumstellungen mit unterschiedlichen Stundenkapazitäten, was zu Verspätungen führt. Die Pistenverlängerungen wirken stabilisierend, indem mehr Verlässlichkeit bei allen Wetterlagen erzielt wird und damit weniger Verspätungen anfallen. Dies führt folgerichtig im Tagesverlauf zu weniger Verspätungen, die in der dafür reservierten Abendstunde abgebaut werden müssen. Dank der Optimierung erhält die Bevölkerung bessere Gewähr für die Einhaltung der Nachtruheverordnung. Zwischen Pistenlänge und Anzahl der Flugbewegungen gibt es keinen Zusammenhang und auch mit verlängerten Pisten können weder Lande- noch Startkapazitäten ausgebaut werden.
Für den Flughafen Zürich ist die geplante Weiterentwicklung der Infrastruktur essenziell. Die geplanten Pistenverlängerungen führen zu einer besseren Einhaltung des Flugplans und mehr Stabilität des Flugbetriebs, sie erhöhen die Sicherheitsmarge und erlauben die Erfüllung neuster internationaler Sicherheitsauflagen. Das braucht es, um den Flugbetrieb am Flughafen Zürich langfristig abzusichern.
Für die Kantonsratsfraktion der Delegierten der FDP sind die Pistenverlängerungen der logische Vollzug der Sicherheitsauflagen durch die Bundesbehörden und sie anerkennen die grosse Bedeutung des Flughafens Zürich für den Wirtschaftsstandort Zürich, ja für die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Schweiz. Sie empfehlen überzeugt, der Vorlage zur Verlängerung der Pisten am Flughafen Zürich am 3. März zuzustimmen.
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